Pressemitteilung - 23. August 2020
"Ein Staat ist nur so frei wie sein Waffenrecht." Dieses Zitat von Gustav Heinemann stellte Michael Malcher am Freitag in Spielberg über seinen Vortrag beim AfD-Kreisverband Calw-Freudenstadt. Geschäftsstellenleiter Norbert Richter begrüßte den Kreisoberschützenmeister aus Backnang vor 30 Gästen, darunter auch viele Sportschützen und Jäger. Malcher, der für die AfD auch als Stadt- und Kreisrat amtiert, vermochte seinen Zuhörern auf lebendige Weise die trockene Rechtslage zu vermitteln, welche derzeit mit Inkrafttreten des 3.Waffenrechtsänderungsgesetzes in Umsetzung der aktuellen EU-Feuerwaffenrichtlinie neu geregelt wird. „Anstatt das Waffenrecht endlich zu vereinfachen“, so Malcher, „wird es immer komplizierter“. Allein zur Aufbewahrung von Waffen umfassten die Gesetzestexte 4.664 Wörter.
Das Waffenrecht wurde und werde ständig verschärft, so Malcher. Dabei vollführe die Gesetzgebung stets großen Aktionismus. Seien es der RAF-Terror in den Siebzigern, die Amokläufe in Erfurt 2003, Winnenden und Wendlingen 2009 oder die IS-Anschläge 2015 im „Batanclan“ in Paris, die als Begründung für die neue EU-Waffenrechtsverschärfung herangezogen würden, alle Taten seien mit Waffen aus illegalem Besitz durchgeführt worden. Mit den Verschärfungen treffe man ausschließlich die 1,5 Millionen unbescholtenen und rechtstreuen Waffenbesitzer: „Der gemeine Straftäter oder Terrorist schert sich nicht um ein deutsches Waffengesetz und wird auch kein Jäger oder Mitglied in einem Schützenverein“.
Im Verlauf des Abends erklärte Malcher die wesentlichen Änderungen, die ab 1. September 2020 in Kraft treten. So werde das Nationale Waffenregister weiter ausgebaut, um jede Waffe „von der Herstellung bis zur Vernichtung“ lückenlos nachvollziehen zu können. Sportschützen erwarte nun eine Bedürfnisprüfung in fünfjährigem Turnus. Der Besitz "großer" Magazine werde bis auf wenige Ausnahmen verboten, Salutwaffen werden waffenrechtlich neu eingestuft. Bisher frei verkäufliche Dekorationswaffen werden anzeigepflichtig. „Wer die entsprechenden Übergangsfristen versäumt, wird automatisch kriminalisiert“, warnte Malcher die Anwesenden.
Mit der gravierendsten Änderung hatte es die Regierung jedoch sehr eilig: die „Regelabfrage“ beim Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung. Diese müsse bereits seit 20. Februar 2020 erfolgen, und zwar nicht nur beim Neuerwerb eines Sportgeräts, sondern in regelmäßigen Abständen bei jedem Sportschützen, Jäger oder sonstigem Legalwaffenbesitzer. Galt man bisher als unzuverlässig und verlor seine Waffen, wenn man einer vom Verfassungsschutz verbotenen Vereinigung oder Partei angehörte, so reiche es nun aus, wenn diese als „Verdachtsfall“ gelte. Da nach Einschätzung Malchers gerade konservative Menschen eher waffenaffin und klassische AfD-Wähler sind, sei ihm klar, warum die Regierung es mit dieser Änderung – die von der EU gar nicht gefordert wurde – so eilig hatte: „Es hat nicht nur den Anschein, hiermit die größte und einzige echte Oppositionspartei schwächen zu wollen“.
Ein Zuhörer beklagte, Deutschland stehe mit seinem strengen Waffenrecht völlig isoliert da. Der Schernbacher Kreisrat Richard Koch meinte als betroffener Jäger, viele Bestimmungen dienten nicht der Sicherheit sondern der Schikane. Uwe Hellstern pflichtete ihm bei: "Die größten Unsinnigkeiten kommen aus Deutschland."
Malcher warnte davor, Vorschriften auf die leichte Schulter zu nehmen. Er mache seine Zuhörer schlau, damit Fehler nicht passieren. Nicht nur Schießsportler und Jäger, auch der ganz normale Bürger, wie zum Beispiel der Handwerker, der mit seinem Multitool-Messer in der Vesperpause zum Metzger geht, könne mit dem Waffenrecht in Konflikt geraten und unwissentlich eine Strafanzeige wegen „Führens einer Waffe“ riskieren.
V.i.S.d.P.: Rodolfo Panetta
Bild im Anhang: AfD-Geschäftsstellenleiter Norbert Richter begrüßt Kreisoberschützenmeister Michael Malcher (rechts). Bild: Thomas Klostermann