Zur Frage:
Sollen Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Horb befinden, für die Nutzung durch Windkraftanlagen zur Verfügung gestellt werden
Begründung: bei der Ausweisung der Vorranggebiete für Windkraftanlagen hat der Gemeinderat gegenüber dem Regionalverband auch Waldflächen ausgewiesen. Der damit verbundene mögliche Bau von WKA's im Wald würde zu einer erheblichen Veränderung der betroffenen kommunalen Waldgebiete, der ökologischen Lebensräume der Tier- u. Pflanzenwelt, als auch unserer Naherholungsgebiete führen Dies ist eine so wichtige Angelegenheit, auch für die Zukunft, die deshalb direkt vom Bürger entschieden werden sollte.
Konstendeckungsvorschlag:Mit dem beabsichtigten Bürgerentscheid hätte die Stadt Horb keine bezifferbaren finanziellen Nachteile, da zum Zeitpunkt der Unterschriftenliste noch keine Einnahmen durch WKA's erzielt werden, die dann entfallen würden Diese Aussage ist auch Gegenstand des VGH-BW Urteils vom 13. Juni 2018
Unterschriftsberechtigt sind alle Einwohner mit Hauptwohnsitz in Horb ab dem 16. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der europäischen Union besitzen. Alle Eintragungen müssen leserlich und vollständig erfolgen.
‼️Die Liste herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und schnellstmöglich verteilen‼️
Sie können unser Grundsatzprogramm jeweils in einer Lang- und Kurzfassung, sowie das aktuelle Europawahlprogramm 2024 als PDF herunterladen.
Zum betrachten von PDF-Dokumenten muss Ihr Gerät ggf. einen PDF-Reader wie z.B. den Acrobat Reader installiert haben.